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Bewerbung um die Aufnahme einer Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) im Schuljahr 2026/2027

 

 

Der Einsatz erfolgt an Schulen der Sekundarstufe I mit bilingualem Unterricht und/oder der Sekundarstufe II.

Bewerbungsfrist ist der 27.03.2026.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Onlinebewerbungen berücksichtigt werden. Ergänzungen z. B. per E-Mail werden nicht akzeptiert. Eine Zwischenspeicherung des Formulars ist nicht möglich. 

Das Bewerbungsverfahren endet am letzten Schultag vor den Osterferien. Die Zuweisung oder Absage erfolgt vor den Sommerferien 2026.

Weitere Informationen zum FSA-Programm in NRW sind hier abrufbar.

Programmbeginn ist der 16. September 2026.

 

Datenschutzerklärung: Zur Vorbereitung und Durchführung des Zuweisungsverfahren verarbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat „Internationaler Austausch“ – Daten und Informationen aus den Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören u.a. personenbezogene Daten und Informationen von Schulen und Lehrkräften (Name, E-Mail-Adresse usw.). Die Angaben und Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Zuweisungsverfahrens durch das Dezernat verarbeitet und können, sofern dies zur Bearbeitung und Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, an am Verfahren beteiligte Dritte übermittelt werden. Ich nehme zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Bewerbung um eine FSA mitgeteilten Daten und Informationen zur Bearbeitung und eventuellen Teilnahme an dem Zuweisungsverfahren erforderlich sind und hierfür gespeichert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ich bin mir bewusst, dass die Bewerbung dann ggf. nicht mehr berücksichtigt werden kann. Die weitergehenden Informationen zu den Rechten als Betroffene/Betroffener unter http://www.brd.nrw.de/service/datenschutz.html, die auch schriftlich oder mündlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf erfragt werden können, habe ich zur Kenntnis genommen.

Bestätigung der antragstellenden Person:

  • Ich erkläre, dass mir die Hinweise und Bedingungen hinsichtlich des Einsatzes der FSA bekannt sind und bei deren Tätigkeit entsprechend beachtet werden (siehe Ausschreibung).
  • Die Schule stellt die Anfangsunterkunft sicher, falls die FSA mit Vertragsbeginn noch keine Wohnmöglichkeit gefunden hat und verpflichtet sich, bei der Wohnungssuche und bei Behördengängen behilflich zu sein.
  • Ich beantrage die FSA im Auftrag und in Abstimmung mit der Schulleitung.